Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEMEIN
Vereinbarungen, die nicht auf diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen basieren sind gültig, wenn sie schriftlich bestätigt bzw. vereinbart sind. Auch alle späteren Lieferungen unterliegen diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
b) Persönliche und/oder telefonische Abmachungen treten mit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers in Kraft.
c) Das Angebot des Verkäufers als Grundlage für die Bestellung des Käufers gilt nur als Information, der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis zu ändern. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind gültig nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Als schriftliche Bestätigung gelten Schreiben, die per Post, Fax, E-Mail und anderen speicherfähigen Medien gesendet werden.
2. LIEFERFISTEN
b) Der Käufer ist im Fall einer verspäteten Lieferung des Verkäufers berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, nachdem der Verkäufer eine zusätzliche 14 tägige Lieferfrist nicht eingehalten hat. Der Verkäufer haftet allerdings nicht für verspätete Auslieferungen, die Folge höherer Gewalt, Behinderung durch behördliche und politische Maßnahmen, Materialmangel auf dem Weltmarkt oder andere Umstände, die in der Zeit der Auftragsbestätigung nicht zu erwarten waren und die nicht vom Verkäufer verhindert werden konnten.
c) Wenn der Käufer mit der Bestätigung des Verkäufers eine Änderung desLiefertermins durchgesetzt hat, hält sich der Verkäufer vor, den Preis für einzelne Einheiten nach Bedarf zu ändern.
d) An den Auftragsbestätigungen oder Angeboten angegebene Liefertermine sind gültig mit dem Vorbehalt, dass auch der Verkäufer das Material von seinen Lieferanten im Rahmen derer Lieferfristen erhalten hat.
e) Jede Änderung der Bestellung kann eine Änderung des ursprünglichen unverbindlichen Liefertermins zur Folge.
3. ZAHLUNG, ÜBERNAHME DER WARE
b) Der Verkäufer kann auf Grund einer begründeten Erklärung des Käufers seine Ware maximal eine Woche ab dem ursprünglichen Liefertermin kostenlos Lagern. Der Käufer verpflichtet sich die Ware sofort nach der Benachrichtigung über die Bereitstellung zu übernehmen. Wenn er in einem Zeitraum von 8 Tagen vom Tag der vereinbarten Abholung die Ware nicht übernimmt, kann der Verkäufer ihm 0,5 % des Warenverkaufspreises für jede angefangene Woche der Verspätung berechnen. Im Fall der Verspätung des Käufers liegt der Gefahrenübergang bei ihm ab dem ersten Tag der Verspätung. Ab der zweiten Woche der Verspätung des Käufers ist der Verkäufer berechtigt dem Käufer den Lagerzins zu berechnen und ihm dafür eine Rechnung auszustellen. Im Zeitraum der Lagerung ist der Verkäufer für Schäden, Verschlechterung der Ware und andere Reklamationsgründe nicht verantwortlich.
c) Wenn der Käufer mit der Warenübernahme mehr als 30 Tage in Verzug ist, hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Vom Vertragsrücktritt muss der Verkäufer den Käufer schriftlich benachrichtigen.
d) Wenn der Verkäufer die Ware zum Empfangsort transportiert hat, ist der Käufer verpflichtet die Zugänglichkeit des Lastkraftfahrzeugs zum Entladungsort sowie die Qualität der Straßen und das richtige entladen des Lastkraftfahrzeugs mit der angemessenen Entladungsmehanisation- und Art zu sichern.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
b) Bei einer Verpfändung, Diebstahl oder ähnlichen eingreifen in die Rechte des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet den Verkäufer darüber zu informieren. Für einen verursachten Schaden in das Eigentumsvorbehaltsrecht des Verkäufers ist der Käufer verantwortlich.
c) Bei einem Vertragswidrigen handeln, besonders bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt die Ware zurückzunehmen. Dabei geht es nicht um einen Vertragsrücktritt, es sei denn der Verkäufer erklärt das ausdrücklich mit einer schriftlichen Erklärung. Der Käufer willigt ein das der Verkäufer in seine Geschäftsräume, in denen die Ware des Verkäufers lagert, eintritt und er Gebrauch von seinem Eigentumsvorbehaltsrecht macht.
5. GEFAHRENÜBERGANG
Warenübernahme verursacht hat.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE
b) Der Verkäufer haftet nicht für Warenbeschädigungen die durch nicht beauftragtes, nicht fachgemäßes oder mangelhaftes Verhalten verursacht wurden.
c) Die Garantie gilt nicht für Beschädigungen die wegen unsachgemäßer Entladung entstanden sind. Der Käufer muss eine visuelle Kontrolle der Ware noch vor dem entladen vornehmen und mit einem Protokoll bzw. Fotografien jeglichen Schaden oder Beschädigungen die vor dem Entladen endstanden sind, zu dokumentieren. Der Käufer darf auf keinen Fall die Ware weiterverkaufen solange der
Reklamationsvorgang nicht beendet ist. Der Käufer muss binnen 8 Tagen ab der Warenübernahme die Ware schriftlich mit Fotografien der beschädigten oder falsch gelieferten Ware beim Verkäufer reklamieren.
7. VERTRAGSRÜCKTRITT
– wegen höherer Gewalt, eines Streiks oder anderer Umstände, die er nicht selbst verschuldet hat oder die er nicht vorhersehen konnte, nicht fähig war
seinen Verpflichtungen nachzugehen.
– der Käufer den schriftlich vereinbarten Termin für mehr als 14 Tage überschreitet und auch nach einem Ersatztermin die Ware nicht übernimmt.
– der Käufer wegen seiner Nachlässigkeit falsche Daten von seinen finanziellen Verpflichtungen angeführt hat und diese seine Verbindlichkeitsfähigkeit gefährden.
b) Der Käufer ist berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten wenn:
– Der Verkäufer absichtlich oder wegen großer Nachlässigkeit verursacht, dass die Lieferung der Ware nicht möglich ist.
– Wenn der Verkäufer auch einen zusätzlich vereinbarten Liefertermin nicht einhält.
8. FEHLER TADEL
b) Der Käufer verpflichtet sich Mengen- oder Qualitätsabweichungen sowie Falschlieferungen dem Verkäufer schriftlich sofort oder spätestens in acht Tagen von der Warenübernahme zu reklamieren.
9. REKLAMATION
b) Der Verkäufer nimmt nur schriftliche Reklamationen mit beigelegten Fotos, Beschreibung, Ausmaß der Fehler und entsprechender Dokumentation entgegen.
c) Solange die Reklamation nicht bearbeitet wurde, darf der Käufer auf keinen Fall die Ware benutzen oder weiterverkaufen. Er muss dem Vertreter des Verkäufers ermöglichen, die reklamierte Ware zu beäugen.
d) Nachdem der Verkäufer die schriftliche Reklamation erhalten hat und diese begründet ist, muss er dem Käufer einen Begleichungsvorschlag in Art einer Preissenkung oder Ersatzware anbieten. Wenn es technisch nicht möglich ist die Ware einzubauen und deswegen ein Umtausch der Ware nötig ist, gilt die Zeit die für die Lieferung der Ersatzware benötig wird, nicht als eine Verspätung bzw. verspätete Lieferung.
e) Der Käufer hat wegen seinen Haftungsansprüchen kein Recht die Zahlung der Ware zurückzuhalten.
f) Der Verkäufer beachtet keine Reklamation für Schäden, die wegen unsachgemäßer Handhabung, unbefugter oder mangelhafter Handhabung der Ware entstanden sind.
g) Der Verkäufer haftet nicht für Abweichungen bei Farbnuancen des Bleches, die bei verschiedenen Chargen Auftreten können.
Der Verkäufer haftet nicht für eine farbliche Übereinstimmung von Rohren, Rinnen und sonstigen Spengler/Dachdecker Artikeln die pulverbeschichtet sind und Artikeln die aus bereits im Coil gefärbtem Material hergestellt wurden. Insbesondere bei den Farben RAL 9006 und 9007 tritt immer eine farbliche Abweichung auf. Artikel aus diesen beiden Farben können wir nach Bedarf pulverbeschichten lassen und somit eine Farbliche Übereinstimmung aller Produkte garantieren.
h) Der Verkäufer empfehlt beim Bestellen von Trapezblechen oder Paneelen in dunkleren Farben (z. b. RAL 8017, 7016, 9006) ein dickeres Blech als 0,6 mm zu ordern, sonst übernimmt der Verkäufer keine Haftung für mögliche Fehler an seinem Produkt.
10. VERANTWORTUNGSEINGRENZUNG
11. HÖHERE GEWALT
12. ERFÜLLUNGSORT
13. GERICHTSSTAND
14. WIRKSAMKEIT, SALVATORISCHE KLAUSEL
15. WICHTIGE HINWEISE
Wichtige Hinweise zum Transport, Manipulation und Montage von Trapezblech mit und ohne Isolation und anderen Produkten
Transport
Trapezblech und andere Arten von Blech mit oder ohne Isolation sollen in möglichst trockenen Transportmitteln transportiert werden und mit wasserabweisenden, nicht abfärbenden Schutzplanen aus Textil bedeckt werden. Die Fracht muss mit Stahldrähten auf das Transportmittel befestigt werden.
Entladung mit einer Hebebühne
Für das abladen muss die Ware immer an mindestens zwei Orten, die von einander mindestens die Hälfte der Paketlänge entfernt sind, befestigt werden. Für das heben der Ware empfehlt sich ein synthetisches Band (Nylon), Mindestbreite 10 cm, so dass die Belastung gleichmäßig auf das Band verteilt wird und es nicht zu Deformationen an der Ware kommen kann. Über und unter der verpackten Ware müssen Distanzscheiben aus Holz oder Plastik, den unmittelbaren Kontakt der Hebebänder mit der Ware verhindern. Die Distanzscheiben müssen 4 cm länger als die Paketbreite sein und die Mindestbreite des Hebebandes haben. Bei der Verladung muss darauf geachtet werden, dass die Ware nicht aneinander reibt oder sich wegen der nicht gleichmäßiger Belastung des Bandes verkrümmt oder verbiegt. Der Abladevorgang muss mit Vorsicht vorgenommen werden.
Entladen mit dem Gabelstapler
Im Fall einer Verladung der Ware mit dem Gabelstapler muss auf die Paketlänge geachtet werden um eine mögliche Verkrümmung der Ware zu verhindern. Wir empfehlen den Gebrauch von Gabelstaplern die auf das manipulieren mit Paneelen und ähnlichen Produkten angepasst sind. Wenn die Paneele auf das Dach müssen, die Verladung in unmittelbarer Nähe einer Baubühne verlaufen, ansonsten ist es ratsam sich mit dem Bauleiter bezüglich der Entladung zu beraten. An geneigten Dachkonstruktionen muss die Ware vor dem verrutschen geschützt werden. Unmittelbar nach der Lieferung der Ware muss überprüft werden, ob die gelieferte Menge der bestellten entspricht und ob die Ware nicht möglicherweise beschädigt ist. Mögliche Abweichungen von der Bestellung und eventuelle Fehler geht es umgehend schriftlich zu bemängeln, ansonsten können wir die Reklamation nicht anerkennen.
Lagerung
Die verpackte Ware muss immer vom Boden abgehoben gelagert werden, sowohl im Lager als auch auf der Baustelle. Die Ware muss auf einer entsprechenden Unterlage liegen (Holz, Styropor..). Die Ware muss in trockenen und gelüfteten Räumen gelagert werden, so dass es nicht zur Kondensation und Oxydation als deren Folge kommen kann. Falls dies nicht möglich wäre, empfehlt es sich die verpackte Ware zu öffnen, so dass sie gelüftet wird. Anderenfalls kann schon in ein paar Tagen der Zinküberzug wegen der elektrolytischen Korrosion oxydieren (rot-weiß). Wenn die Ware draußen gelagert wird, sollte sie mit einer kleinen Neigung stehen, so dass eventuell angesammeltes Wasser ablaufen kann. Bei längerer Lagerung im Freien ist es empfehlenswert die Ware mit einer Schutzplane zu bedecken, um sie vor Feuchtigkeit, Schmutz und Sonnenstrahlen zu schützen.
Handhabung der Paneele
Die Handhabung muss mit entsprechender Schutzbekleidung ausgeführt werden (Handschuhe, Spezialschuhe,…) gemäß geltenden Rechtsnormen. Einzelne Produkte die per Hand bewegt werden, dürfen nicht gezogen, sondern müssen gehoben werden. Werkzeug sowie Handschuhe müssen sauber sein um eventuelle Verschmutzung oder Beschädigung zu vermeiden.
Montage
Die Arbeiter die für die Warenmontage verantwortlich sind müssen dafür qualifiziert sein und die Technik und Normative der Montage beherrschen. Der Transport zum Montageort muss vorsichtig durchgeführt werden. Die Ware darf nicht geworfen oder am Boden entlang geschliffen werden. Die Arbeiter müssen mit Spezialschuhen mit Sohlen, die keinen Schaden an dem Außenträger verursachen können, arbeiten. Vor der Montage muss man die Ware mit einem feuchten und sauberen Tuch wischen um eventuelle Reste der Oxydation zu entfernen. Beim schneiden der Ware muss eine dafür geeignete Spezialsäge oder Blechschere verwendet werden. Dabei sollten Funken und zu hohe Temperaturen vermieden werden. Profiliertes Blech wird mit der Außenseite nach Unten
geschnitten. Dabei entstandene Metallspäne müssen von der Oberfläche sofort entfernt werden. Für das befestigen der Schrauben muss ein Momentschlüssel verwendet werden. Für Bedachung mit Elementen aus einer Schicht ohne Zwischenkanten muss die Neigung mindestens 7% sein. Für kleinere Neigungen muss eine zusätzliche seitliche Dichtung angebracht werden.
Ware aus gefärbtem Blech
Produkte aus gefärbtem Blech werden nach Bestellung mit einer Selbstklebenden Schutzfolie, die Schäden auf der vorher lackierten Oberfläche des Paneels vorbeugen soll, geliefert. Die Schutzfolie muss bei der Montage vollständig entfernt werden, in jedem Fall aber in zwei Monaten ab dem Fertigungsdatum.
Wir empfehlen auch die mit der Schutzschicht beklebten Produkte nicht ans direkte Sonnenlicht zu stellen. Ware die ohne eine Schutzfolie bestellt wurde, muss besonders vorsichtig montiert und transportiert werden. Für Schäden die wegen eines unsachgemäßen Transportes, Lagerung, Handhabung und Montage entstanden sind, leistet der Hersteller keine Gewähr. Auf die Pulverbeschichtete Ware die nachträglich gekantet wird ist eine Reklamation ausgeschlossen.